Mautregelungen für Wohnmobile in Ungarn ab dem 1 Januar 2026

15-01-2026

Ab dem 1 Januar 2026 treten wichtige Änderungen bei der Mautregelung für Wohnmobile und Freizeitfahrzeuge in Kraft die mautpflichtige Straßen in Ungarn nutzen.

Infolge der Änderung des Gesetzes Nr LXVII aus dem Jahr 2013 über die entfernungsabhängige Maut für die Nutzung von Autobahnen Schnellstraßen und Hauptstraßen unterliegen Freizeitfahrzeuge künftig ausschließlich dem nutzungsabhängigen System der elektronischen Vignette.

Dementsprechend sind alle Wohnmobile einschließlich solcher mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 5 Tonnen verpflichtet vor der Nutzung mautpflichtiger Straßen in Ungarn eine elektronische Vignette zu erwerben.

Ab demselben Zeitpunkt ist es für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3 5 Tonnen nicht mehr möglich die Maut über das entfernungsabhängige HU GO System zu entrichten Die Zahlung der Maut ist weder über eine On Board Unit noch über den Erwerb eines Streckentickets möglich unabhängig davon ob der Nutzer registriert ist oder nicht Für die rechtmäßige Nutzung des mautpflichtigen Straßennetzes ist die elektronische Vignette für alle Wohnmobile verpflichtend.

Die korrekte Vignettenkategorie ist ausschließlich auf Grundlage der Zulassungsbescheinigung oder eines anderen amtlich ausgestellten Fahrzeugdokuments festzulegen.

Bei der Auswahl der richtigen Kategorie sind die Angaben in Feld J zur Fahrzeugklasse Feld F 1 zur zulässigen Gesamtmasse sowie Feld S 1 zur Anzahl der Sitzplätze einschließlich des Fahrers zu berücksichtigen Die in den Zulassungsdokumenten enthaltenen Daten sind maßgeblich für die korrekte Einstufung und zur Vermeidung von Sanktionen.

Wohnmobile gehören zur Vignettenkategorie D1 wenn ihre zulässige Gesamtmasse 3 5 Tonnen nicht überschreitet die Fahrzeugklasse als M1 ausgewiesen ist und die Anzahl der Sitzplätze einschließlich des Fahrers sieben nicht übersteigt.

Wohnmobile gehören zur Vignettenkategorie D2 wenn die Anzahl der Sitzplätze sieben überschreitet unabhängig vom Fahrzeuggewicht oder wenn das Fahrzeug als M1 klassifiziert ist und die zulässige Gesamtmasse 3 5 Tonnen überschreitet unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze.

In diesen Fällen ist der Erwerb einer elektronischen Vignette der Kategorie D2 erforderlich.

Vor Reiseantritt wird empfohlen die Angaben in der Zulassungsbescheinigung sorgfältig zu prüfen und die passende elektronische Vignette rechtzeitig zu erwerben um eine rechtmäßige Nutzung der mautpflichtigen Straßen sicherzustellen und Bußgelder oder Nachzahlungsbescheide zu vermeiden.

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Die Preise der Vignetten werden zu den angezeigten Wechselkursen berechnet. Gemäß Art. 2164 des Zivilgesetzbuches werden kommerzielle Vorgänge ausschließlich in der nationalen Währung – RON (Leu) – durchgeführt.
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