Die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Ungarn ist an den Besitz einer gültigen elektronischen Vignette (E-Vignette) gebunden. Das System ist vollständig digital, und das Fehlen einer Vignette oder die Eingabe falscher Daten kann zu erheblichen Zuschlägen führen. Jedes Jahr zahlen zahlreiche Fahrer solche Strafen nicht aus böser Absicht, sondern aufgrund von Unachtsamkeit oder mangelnder Kenntnis der Vorschriften.
In Ungarn gibt es keine physische Vignette. Das Recht zur Nutzung mautpflichtiger Straßen wird ausschließlich elektronisch auf Basis des Kennzeichens registriert. Die Kontrolle erfolgt automatisch über ein umfangreiches Netz aus stationären und mobilen Kameras, die das Fahrzeug identifizieren und mit der nationalen E-Vignetten-Datenbank abgleichen. Laut den vom Betreiber des Mautsystems veröffentlichten offiziellen Informationen gilt jede Nutzung mautpflichtiger Straßen ohne gültige Vignette als unbefugte Nutzung, selbst wenn das Fehlen der Vignette unbeabsichtigt war.
Die häufigsten Ursachen für Zuschläge sind scheinbar geringfügige Fehler. Ein falsch eingegebenes Zeichen im Kennzeichen, die Auswahl einer falschen Fahrzeugkategorie oder die Nutzung einer abgelaufenen Vignette reichen aus, um automatisch einen Zuschlag auszulösen. Das System berücksichtigt nicht die Absicht, sondern ausschließlich die Richtigkeit der zum Zeitpunkt der Kontrolle gespeicherten Daten.
Das ungarische Recht sieht jedoch einen wichtigen Schutzmechanismus für Fahrer vor, nämlich eine Kulanzfrist von 60 Minuten. Befährt ein Fahrzeug einen mautpflichtigen Abschnitt ohne gültige Vignette, kann diese innerhalb einer Stunde ab dem Zeitpunkt der Einfahrt ohne Zuschlag erworben werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums entfällt die Möglichkeit der Korrektur, und das System kann automatisch einen Zuschlag erheben.
Wird eine unbefugte Nutzung mautpflichtiger Straßen festgestellt, stellen die ungarischen Behörden dem Fahrzeughalter eine Zahlungsaufforderung (Excess Charge) aus. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Verkehrsstrafe, sondern um eine zivilrechtliche Zahlungsforderung, die vom offiziellen Betreiber des Mautsystems verwaltet wird. Die Benachrichtigung wird in der Regel per Post an die Zulassungsadresse des Fahrzeugs gesendet und enthält das Feststellungsdatum, den betroffenen Straßenabschnitt sowie die Zahlungsfrist.
Für das Jahr 2026 zeigen die Richtwerte, dass der Standardzuschlag bei fehlender Vignette in der Regel bei etwa 26.000–27.000 HUF liegt, sofern er fristgerecht bezahlt wird. Nach offiziellen Angaben kann sich der Betrag nach Ablauf von 60 Tagen deutlich erhöhen und je nach Dauer des Verzugs und angewandtem Inkassoverfahren über 80.000–90.000 HUF erreichen. In bestimmten Fällen kann die Forderung auch an Inkassounternehmen – auch außerhalb Ungarns – weitergegeben werden, was zusätzliche Kosten nach sich ziehen kann.
Die Zahlung des Zuschlags hat gemäß den Anweisungen in der offiziellen Zahlungsaufforderung über autorisierte Kanäle zu erfolgen. Eine fristgerechte Zahlung ist entscheidend, da das Ignorieren des Schreibens nicht zur Aufhebung der Forderung, sondern zu deren Erhöhung führt.
Erhalten Sie eine solche Zahlungsaufforderung, finden Sie auf der ersten Seite des Dokuments oben rechts eine offizielle E-Mail-Adresse, an die Anträge auf Klarstellung oder Korrektur gesendet werden können. Die Kommunikation erfolgt schriftlich unter Angabe der Aktennummer und unter Beifügung des Nachweises über den Vignettenkauf. Auch wenn der Antrag per E-Mail eingereicht wird, erfolgt die Antwort nicht elektronisch, sondern wird per Post an die Korrespondenzadresse des Fahrzeughalters zugestellt.
Wichtig ist, dass solche Anträge ausschließlich bei materiellen Fehlern geprüft werden, also bei offensichtlichen Tippfehlern, die die tatsächliche Identität des Fahrzeugs nicht verändern. Ein typisches Beispiel ist eine falsch eingegebene Ziffer oder ein Buchstabe im Kennzeichen, etwa „AB12BNC“ statt „AB11BNC“, oder ähnliche versehentliche Zeichenvertauschungen oder -doppelungen. In solchen Fällen kann eine Korrektur akzeptiert werden, sofern die Vignette für denselben Zeitraum und für ein eindeutig identifizierbares Fahrzeug erworben wurde.
Fehler in Bezug auf die Fahrzeugkategorie, den Vignettentyp oder die Gültigkeitsdauer gelten nicht als materielle Fehler und können nicht korrigiert werden. Die Auswahl einer falschen Kategorie wird auch dann als unbefugte Straßennutzung betrachtet, wenn die Vignette bezahlt wurde, und der Zuschlag bleibt bestehen. Ebenso werden Abweichungen, die das Kennzeichen wesentlich verändern oder einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden könnten, in der Praxis nicht zur Korrektur akzeptiert.
In der Praxis lassen sich die meisten Zuschläge durch eine minimale Planung im Voraus vermeiden. Der Kauf der Vignette vor der Einreise nach Ungarn, die sorgfältige Überprüfung der eingegebenen Daten und die Aufbewahrung der Zahlungsbestätigung sind einfache, aber wesentliche Maßnahmen. Für Fahrer, die regelmäßig durch Ungarn reisen, stellt die Jahresvignette die sicherste Lösung dar, da sie das Risiko von Ablaufdaten oder wiederholten Käufen ausschließt.
Das elektronische Mautsystem Ungarns ist effizient und schnell, basiert jedoch auf einem klaren Grundsatz: Die Verantwortung für die Richtigkeit der eingegebenen Daten liegt ausschließlich beim Fahrer. Eine kurze Überprüfung vor der Abfahrt kann den Unterschied zwischen einer sorgenfreien Reise und einem kostspieligen Zuschlag ausmachen.